Distanzunterricht in der 17. Kalenderwoche

Nach dem Inkrafttreten des geänderten IfSG am vergangenen Freitag sind die bis dahin im LSA gültigen Inzidenzgrenzwerte (<50: Präsenzunterricht, zwischen 50 und 199 Wechselmodell, ab 200 Distanzunterricht) außer Kraft. Nunmehr gilt das Bundesgesetz für alle Bundesländer.

„Die folgenden Festlegungen wurden nicht durch den Landkreis Stendal getroffen. Sie ergeben sich zwangsläufig unmittelbar aus den Regelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes vom 22.04.2020. Zusätzlich gelten nach wie vor die Regelungen aus der 11. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Schulen und Kindertagesstätten

Der Inzidenzwert von 165 wurde nicht an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten. Daraus folgt:

  • kein Präsenzunterricht für alle Schulformen, Notbetreuung ist eingerichtet
  • Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt kann Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen erlassen.“

Quelle: https://www.landkreis-stendal.de/de/infektionsschutzgesetz.html (abgerufen am 26.04.2021)

Alle Abiturprüfungen finden nach Plan statt. Die Möglichkeit eines Schnelltests für jede/n zu Prüfende/n ist jeweils vor Beginn der Prüfung gegeben.

Text und Foto: Katja Thiele

Wechsel in den Distanzunterricht

Im Landkreis Stendal bleiben alle öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft ab Montag, 19. April 2021, geschlossen. Für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und ab dem siebten Schuljahrgang an Förderschulen findet für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler Notbetreuung statt. Die Jahrgangstufen 7 bis 13 der übrigen allgemeinbildenden Schulen, der berufsbildenden Schulen, der Schulen für Gesundheitsfachberufe sowie der Pflegeschulen wechseln vollständig in den Distanzunterricht. Davon abweichend wird für die Abschlussklassen Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung durchgeführt.

Quelle: https://mb.sachsen-anhalt.de/

Die geplanten Klausuren in Klasse 11 werden geschrieben. Vor der Teilnahme ist ein Schnelltest zu absolvieren, dessen negatives Ergebnis das Mitschreiben ermöglicht. Dieses ist unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln (Masken, Abstand, Lüften) gestattet.

Text und Foto: Katja Thiele

Testpflicht vor Schulbesuch

„Diese Testmöglichkeiten können zu einem sicheren Alltag beitragen, gerade auch in Schulen & Kitas“ (Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister)

Um trotz der derzeitigen Inzidenz zumindest den eingeschränkten Regelbetrieb an den Schulen des LSA aufrechterhalten zu können, ist geplant, durch verstärkte Testung sowie die konsequente Einhaltung der AHA-Regeln das Risiko an Corona zu erkranken, weitgehend zu minimieren. Deshalb wird die Möglichkeit einer Testung ab kommender Woche zur Verpflichtung.

Ab Montag, 12.04.2021, gilt laut Erlass folgende Regelung: „Allen Personen ist der Zutritt zum Schulgelände untersagt, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer für die Abnahme von SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests zuständigen Stelle (…) oder eine qualifizierte Selbstauskunft (…) nachweisen, dass keine Infektion (…) besteht. Die Ausstellung des Nachweises und die Vornahme des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen. Statt des Nachweises wird es auch möglich sein, unmittelbar nach dem Betreten des Schulgeländes einen Selbsttest auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 vorzunehmen.“ (Marco Tullner, Bildungsminister des LSA)

Bei den Tests handelt es sich um Laien-Selbsttests, die eine einfache Anwendung mittels Nasen-Abstrich aus dem vorderen Bereich der Nase ermöglichen. Die Tests werden unter Aufsicht von den SchülerInnen selbst durchgeführt. Hilfestellungen durch Anwendungsvideos bzw. das Vorlesen der Anwendungsanleitung werden gegeben.

SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test, Infiziert gleich Infektiös?

Quelle: https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/

 

Ostern 2021

Ostern 2021

Ein frostiger Winter mit eisigen Winden

zieht nun sich zurück, es wird ja auch Zeit,

sonst würde man Ostereier wohl finden

auf Wiesen, die tragen ein Eisblumenkleid.

Doch Frühling ist nahe, bald ist es geschafft,

Narzissen, die läuten gar fröhlich ihn ein

und blühen so herrlich und mit aller Kraft,

wie könnt‘ es auf Erden denn schöner wohl sein?

Die Knospen, sie schwellen schneller als gedacht,

beschienen von goldener Sonne Strahlen

entfaltet sich Lenzens unendliche Pracht,

die Vögel hell singen, derweil wir uns aalen

beim Oster-Picknick auf zartgrünen Auen,

des Himmels stahlblaues Gewölb‘ über uns

und Meisen, die eifrig ihr Nestchen sich bauen,

wie herrlich ist doch Frühlings magische Kunst.

Wir wünschen allen SchülerInnen, dem Lehrerkollegium sowie allen in der Schule beschäftigten MitarbeiterInnen ein frohes Osterfest und erholsame Feiertage.

 

Text und Foto: Katja Thiele

Schulbetrieb KW 10

Seit der Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb an Schulen unseres Bundeslandes am 1. März 2021 findet Unterricht in zwei Gruppen solange statt, bis der Inzidenzwert unter 50 liegt. Jeweils am Donnerstag wird uns vom LSA mitgeteilt, in welchen Landkreisen/Städten welches Unterrichtsmodell in der Folgewoche gültig ist.

In der 10. KW findet eingeschränkter Regelbetrieb in folgender Reihenfolge statt: Montag: B, Dienstag: A, Mittwoch: B, Donnerstag: A, Freitag: B

Es gelten die Hygieneregeln laut Plan. Die Lesefassung finden Sie hier: http://www.gymnasium-diesterweg.de/wp-content/uploads/2021/03/210222-Rahmenplan-Lesefassung.pdf

Text: Katja Thiele

Schulbetrieb KW 09

In dieser Woche beginnt für unsere SchülerInnen der eingeschränkte Regelbetrieb nach folgendem Schema:

Montag: A, Dienstag: B, Mittwoch: A, Donnerstag: B, Freitag: A

Es gelten die bekannten Hygieneregeln laut Plan. Wir wünschen allen Beteiligten einen guten Wiedereinstieg. Für Klasse 12 gilt nach wie vor Präsenzpflicht an allen Tagen.

Text: Katja Thiele

Vorläufige Information zum Schulbetrieb nach den Winterferien

Geduld zu verlieren bedeutet, den Kampf zu verlieren.“

Mahatma Gandhi

Auch wenn wir es uns anders gewünscht hätten, macht das aktuelle Pandemiegeschehen laut Angaben von Bildungsminister Tullner folgendes Vorgehen (vorbehaltlich der Entscheidungen, die die Bund-Länder-Konferenz zwischen 8. und 10.2.2021 trifft) nötig. Nach den Winterferien und bis zum Ende der 8. Kalenderwoche wird voraussichtlich die derzeit geltende Regelung Fortbestand haben, d.h. dass die Klassen 5-11 im Distanzunterricht beschult werden, während die Klassenstufe 12 Präsenzunterricht unter besonderer Beachtung des Hygienekonzepts erhält.

Das Bildungsministerium weist darauf hin: Sofern „in einem Landkreis (…) die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100000 Einwohner im Zeitraum 22. bis 26. Februar 2021 an allen Tagen unterschreitet, wird ab dem 1. März 2021 (…) für die (…) Jahrgangsstufen (5-11) der allgemeinbildenden Schulen (…) der eingeschränkte Regelbetrieb eingerichtet. Davon ausgenommen sind die Abschlussklassen; für diese wird der Präsenzunterricht fortgesetzt. Im eingeschränkten Regelbetrieb ist die Notbetreuung für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler“ gewährleistet.

„Sobald in einem Landkreis (…) die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 50 pro 100000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Schultagen unterschreitet, findet an allen Schulen des jeweiligen Landkreises (…) wieder Regelbetrieb statt.“

Wir hoffen und wünschen, dass das Distanzlernen, das allen Beteiligten viel abverlangt, möglichst reibungslos und effektiv abläuft. Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen/euch das Kollegium des Gymnasiums zur Klärung gern zur Verfügung. Über ein Feedback freuen wir uns, noch mehr jedoch auf den Tag, an dem wir uns alle in der Schule wiedersehen.

Bleiben Sie/bleibt bis dahin und darüber hinaus gesund!

Text und Foto: Katja Thiele

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