Alarmplan

A L A R M P L A N

für das Schulzentrum Havelberg

 

Bei Ausbruch eines Brandes oder im Katastrophenfall erfolgt die Alarmierung durch anhaltendes Auf- und Abschwellen der Sirene oder durch das Betätigen anderer Alarmeinrichtungen. Bei Gefahr im Verzug sind alle Lehrer und sonstige Dienstkräfte der Schule zur Auslösung berechtigt und verpflichtet. Die Feuerwehr ist über den Notruf 112 zu benachrichtigen.

 

  • Die Schüler verlassen unter der Leitung des Lehrers nach den Fluchtschildern diszipliniert und zügig das Schulgebäude.
  • Ist eine Klasse unbeaufsichtigt, wenn das Alarmsignal ertönt, so ist sie von dem Lehrer einer benachbarten Klasse mit zu betreuen.
  • Das Klassenbuch ist durch den unterrichtenden Lehrer mitzunehmen. Nach Verlassen des Gebäudes stellt der Lehrer die Vollständigkeit der anwesenden Schüler Fest und meldet dies der Schulleitung.
  • Alle Fenster sind zu verschließen.
  • Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, kann also eine Klasse das Gebäude nicht mehr verlassen, so bleiben die Schüler in ihrem Unterrichtsraum bis Rettung kommt oder der Lehrer führt sie in einen anderen Raum, der nicht unmittelbar bedroht und für die Rettungsmannschaft leichter erreichbar ist.
    Die Lehrer müssen darauf bedacht sein, Schüler vor unüberlegten Schritten zurückzuhalten.
  • Sammelstelle:

Haus C                                                –                      Sportplatz

 

Haus A/B                                            –                      Sportplatz

 

  • Der Fahrstuhl ist im Brandfall nicht zu benutzen.
  • Alarmsignale:
  • Sofortiges Verlassen der Schule                 : Daueralarmton
  • Verbleiben und Einschließen im Raum   : Durchsagen aus einem Sekretariat durch den Schulfunk

 

Die Schüler sind durch den Klassenlehrer einmal im Schuljahr über den Alarmplan zu belehren und darauf hinzuweisen, dass in jedem Fall ein Auslöser des Alarms als ,,Ernstfall“ zu betrachten ist.

Jeder Missbrauch ist strafbar!

Allen Schülern ist der Standort der Alarmeinrichtungen bekannt zu geben, damit im Katastrophenfall jeder Angehörigen der Schule die Alarmierung vornehmen kann. Alle Mitarbeiter der Schule sind zu Beginn jedes Schuljahres über den Alarmplan aktenkundig zu belehren.

 

Havelberg, 24.06.2016

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