Präsenzunterricht Klassenstufe 11 in KW 17

„Abschlussklassen (…) können durch die Landkreise oder kreisfreien Städte von Schulschließungen ausgenommen werden. (…) Unter Abschlussjahrgängen an den allgemeinbildenden Schulen werden (…) die beiden Jahrgangsstufen der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, also 11 und 12 oder 12 und 13, verstanden.“  Aus diesem Grund findet ab Mittwoch, 28.04.2021, für alle SchülerInnen der Klassenstufe 11 Unterricht laut Stundenplan statt. Dabei sind die im Rahmenplan Hygiene genannten Regeln einzuhalten. Es finden zweimal wöchentlich verpflichtende Tests auf das Corona-Virus statt. Ab spätestens 03.05.2021 sind von allen Personen im Schulgebäude medizinische Masken bzw. FFP2-Masken zu tragen.

Quelle: https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/faq/#c269918

Text: Katja Thiele

Distanzunterricht in der 17. Kalenderwoche

Nach dem Inkrafttreten des geänderten IfSG am vergangenen Freitag sind die bis dahin im LSA gültigen Inzidenzgrenzwerte (<50: Präsenzunterricht, zwischen 50 und 199 Wechselmodell, ab 200 Distanzunterricht) außer Kraft. Nunmehr gilt das Bundesgesetz für alle Bundesländer.

„Die folgenden Festlegungen wurden nicht durch den Landkreis Stendal getroffen. Sie ergeben sich zwangsläufig unmittelbar aus den Regelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes vom 22.04.2020. Zusätzlich gelten nach wie vor die Regelungen aus der 11. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Schulen und Kindertagesstätten

Der Inzidenzwert von 165 wurde nicht an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten. Daraus folgt:

  • kein Präsenzunterricht für alle Schulformen, Notbetreuung ist eingerichtet
  • Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt kann Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen erlassen.“

Quelle: https://www.landkreis-stendal.de/de/infektionsschutzgesetz.html (abgerufen am 26.04.2021)

Alle Abiturprüfungen finden nach Plan statt. Die Möglichkeit eines Schnelltests für jede/n zu Prüfende/n ist jeweils vor Beginn der Prüfung gegeben.

Text und Foto: Katja Thiele

Wechsel in den Distanzunterricht

Im Landkreis Stendal bleiben alle öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft ab Montag, 19. April 2021, geschlossen. Für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und ab dem siebten Schuljahrgang an Förderschulen findet für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler Notbetreuung statt. Die Jahrgangstufen 7 bis 13 der übrigen allgemeinbildenden Schulen, der berufsbildenden Schulen, der Schulen für Gesundheitsfachberufe sowie der Pflegeschulen wechseln vollständig in den Distanzunterricht. Davon abweichend wird für die Abschlussklassen Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung durchgeführt.

Quelle: https://mb.sachsen-anhalt.de/

Die geplanten Klausuren in Klasse 11 werden geschrieben. Vor der Teilnahme ist ein Schnelltest zu absolvieren, dessen negatives Ergebnis das Mitschreiben ermöglicht. Dieses ist unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln (Masken, Abstand, Lüften) gestattet.

Text und Foto: Katja Thiele

Testpflicht vor Schulbesuch

„Diese Testmöglichkeiten können zu einem sicheren Alltag beitragen, gerade auch in Schulen & Kitas“ (Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister)

Um trotz der derzeitigen Inzidenz zumindest den eingeschränkten Regelbetrieb an den Schulen des LSA aufrechterhalten zu können, ist geplant, durch verstärkte Testung sowie die konsequente Einhaltung der AHA-Regeln das Risiko an Corona zu erkranken, weitgehend zu minimieren. Deshalb wird die Möglichkeit einer Testung ab kommender Woche zur Verpflichtung.

Ab Montag, 12.04.2021, gilt laut Erlass folgende Regelung: „Allen Personen ist der Zutritt zum Schulgelände untersagt, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer für die Abnahme von SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests zuständigen Stelle (…) oder eine qualifizierte Selbstauskunft (…) nachweisen, dass keine Infektion (…) besteht. Die Ausstellung des Nachweises und die Vornahme des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen. Statt des Nachweises wird es auch möglich sein, unmittelbar nach dem Betreten des Schulgeländes einen Selbsttest auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 vorzunehmen.“ (Marco Tullner, Bildungsminister des LSA)

Bei den Tests handelt es sich um Laien-Selbsttests, die eine einfache Anwendung mittels Nasen-Abstrich aus dem vorderen Bereich der Nase ermöglichen. Die Tests werden unter Aufsicht von den SchülerInnen selbst durchgeführt. Hilfestellungen durch Anwendungsvideos bzw. das Vorlesen der Anwendungsanleitung werden gegeben.

SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test, Infiziert gleich Infektiös?

Quelle: https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/