Im Sinne einer noch vertretbaren Belastung für alle Schülerinnen und Schüler werden die restlichen Klausuren für das 4. Khj. nur in folgendem Fach geschrieben: Biologie.
In den Fächern Wirtschaft, Sozialkunde und Informatik wird jeweils eine andere Leistung als Ersatzleistung gewertet. Die Aufgaben dazu werden über die Fachlehrer am 31.03.20 ausgegeben.
Verfahrensweise zu den Klausuren, die noch nicht geschrieben worden sind: 1. an den Klausuren nehmen die Schülerinnen und Schüler teil, die nicht erkrankt sind, die nicht unter Quarantäne stehen, die sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen, die sich in der Lage sehen, unter den gegebenen Bedingungen (siehe weiter unten: Mitteilung vom Landesschulamt) die Schule zu erreichen. 2. Wer nicht an der jeweiligen Klausur teilnehmen kann, hat gemäß Leistungsbewertungserlass eine Ersatzleistung als „komplexe Leistung“ zu erbringen (über Format und Zeitpunkt kann erst nach der Klausur entschieden werden), 3. die örtlichen Bedingungen während der Klausur werden auf der Grundlage der Zweiten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus‘ SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vorgehalten. Bezüglich der angesetzten Klausuren unter Prüfungsbedingungen informiert das Landesschulamt: „Ich habe Verständnis für Ihre Sorge bezüglich der Durchführung von Klausuren unter den gegebenen Bedingungen und möchte Ihnen die Entscheidung begründen. Die Möglichkeit Klausuren zu schreiben, ist unter Einhaltung strengster Regeln zum Infektionsschutz möglich. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in Abstimmung mit den medizinischen Fachleuten diese Möglichkeit in § 1 Absatz 4 der Zweiten Eindämmungsverordnung vom 24. März 2020 ausdrücklich eingeräumt. Folgende Auflagen wird es für die Durchführung der Klausuren in den Schulen geben: – Es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. – Es muss einzeln angereist und einzeln der Raum betreten werden. – Alle Personen müssen in Anwesenheitslisten erfasst werden, die 4 Wochen aufbewahrt und dem örtlichen Gesundheitsamt auf Verlangen ausgehändigt werden müssen. – Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen anderen Erkältungssymptomen dürfen nicht teilnehmen. – Alle Personen müssen befragt werden, ob sie innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder in Kontakt zu Rückkehrern standen. Wer eine dieser Fragen bejaht, darf nicht teilnehmen. Ziel ist und bleibt, dass alle Schülerinnen und Schüler dieses Jahrgangs in Sachsen-Anhalt eine vergleichbare Chance auf ein Abitur auch unter den Auswirkungen des Corona-Virus haben. Wer aus den oben genannten Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen wird, erhält eine alternative Prüfungsmöglichkeit. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind und halten auch Sie es zur unbedingten Einhaltung der oben genannten Regeln an.
Mit freundlichen Grüßen G. Degner Stellvertretender Direktor Landesschulamt“
aufgrund der Anordnungen des Landes Sachsen-Anhalt in Bezug auf das Corona-Virus bleibt unsere Schule bis auf Widerruf vorerst bis zum 19.04.2020 geschlossen. Während dieser Zeit werden für alle Klassenstufen und Fächer Aufgaben durch die FachlehrerInnen erteilt. In den Klassen 5-10 kontaktieren die jeweiligen Klassenleiterinnen die Elternvertretungen auf elektronischem Weg und versorgen alle SchülerInnen unserer Schule mit Arbeitsmaterial. Die Klassen 11 und 12 werden von den Jahrgangsstufenleiterinnen direkt mit Aufträgen und Material versehen. Für Rückfragen aller Art steht unser Sekretariat zur Verfügung. Schriftliche Anfragen können an folgende Adresse gerichtet werden: gymnasiumhv@web.de
Ab Montag, 16.03.2020, findet kein Unterricht statt, auch alle Klausuren und KA sind ausgesetzt. Alle Schülerinnen und Schüler bleiben zu Hause. Die Dienstpflicht für Lehreinnen und Lehrer ist davon nicht betroffen. Für das weitere Vorgehen rechnen wir Anfang der Woche mit Durchführungsbestimmungen, deren relevante Inhalte wir über die Schulhompage oder den V-Plan weiterleiten. Nachfolgend ein Auszug aus der Information des Bildungsministeriums Sachsen-Anhalt: „Die Landesregierung hat beschlossen, von Montag, 16. März, bis einschließlich Montag, 13. April (Ende der Osterferien) die Schulen zu schließen. Die Dienstpflicht bleibt bestehen. Für Notsituationen wird es unterrichtliche Angebote geben. Eine Notbetreuung in den Grundschulen, Horten und Kindertageseinrichtungen wird gesichert. „Es wird alles dafür getan, dass Schülerinnen und Schülern kein Nachteil durch diese Situation entsteht. Wir stellen sicher, dass mehrere Szenarien hinsichtlich der Abschlussarbeiten und Zentralabiturprüfungen umgesetzt werden können. Für jede Schülerin und für jeden Schüler wird es Möglichkeiten geben, die Abschlussprüfungen abzulegen. Entsprechende Maßnahmen wurden eingeleitet“, so Bildungsminister Marco Tullner.„ Die Schulleitung
Mit Wirkung vom 10.03.2020 werden auf Anordnung des Kultusministeriums alle Klassen- und Studienfahrten sowie Schüleraustausche abgesagt. Die anfallenden Kosten können nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten vom Land Sachsen-Anhalt übernommen werden.
Am 07.02.2020 wuselten noch lange nach Unterrichtsschluss aufgeregt FünftklässlerInnen durch das Schulhaus, um den Absolventen der Grundschulen Havelberg, Klietz und Sandau ihre vielleicht neue Wirkungsstätte vorzustellen. Dazu wurden vielerlei Arbeiten, die im Unterricht entstanden sind, präsentiert. In den naturwissenschaftlichen Kabinetten konnten kleine Experimente gemacht und natürlich auch verschiedene FachlehrerInnen kennengelernt werden. Nach dem anschaulichen Teil gab es in der Aula Informationen für die Eltern, die die Entscheidung für die Schullaufbahn ihrer Kinder erleichtern sollen. Außerdem konnten sie sich dort nicht nur über das Gymnasium und die Sekundarschule schlau machen, sondern auch die Angebote des SITI sowie der Musikschule kennenlernen.
Text und Fotos: Katja Thiele
Willkommen auf der Seite des Diesterweg Gymnasiums Standort Havelberg