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Informationen zu Corona

Seit Beginn des neuen Schuljahres ist innerhalb des Schulgebäudes das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Personen verpflichtend. Dies gilt nicht für den Unterricht. Hier ist die Benutzung fakultativ. Außerdem gilt auf den Fluren das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie die Pflicht zum regelmäßigen Lüften sowie der Reinigung der Hände vor Beginn des Unterrichts. Schülerinnen und Schüler, die krankheitsbedingt länger als fünf Tage nicht die Schule besuchen konnten, müssen vor Wiederaufnahme des Unterrichts ein von den Eltern ausgefülltes Formular (Download: www.gymnasium-diesterweg.de/) vorlegen, in dem die Freiheit vom Corona-Erreger bestätigt wird.

Information Corona

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

aufgrund der Anordnungen des Landes Sachsen-Anhalt in Bezug auf das Corona-Virus bleibt unsere Schule bis auf Widerruf vorerst bis zum 19.04.2020 geschlossen. Während dieser Zeit werden für alle Klassenstufen und Fächer Aufgaben durch die FachlehrerInnen erteilt. In den Klassen 5-10 kontaktieren die jeweiligen Klassenleiterinnen die Elternvertretungen auf elektronischem Weg und versorgen alle SchülerInnen unserer Schule mit Arbeitsmaterial. Die Klassen 11 und 12 werden von den Jahrgangsstufenleiterinnen direkt mit Aufträgen und Material versehen. Für Rückfragen aller Art steht unser Sekretariat zur Verfügung. Schriftliche Anfragen können an folgende Adresse gerichtet werden: gymnasiumhv@web.de

Information an alle Schülerinnen, Schüler, Eltern und Sorgeberechtigte

Ab Montag, 16.03.2020, findet kein Unterricht statt, auch alle Klausuren und KA sind ausgesetzt. Alle Schülerinnen und Schüler bleiben zu Hause. Die Dienstpflicht für Lehreinnen und Lehrer ist davon nicht betroffen. Für das weitere Vorgehen rechnen wir Anfang der Woche mit Durchführungsbestimmungen, deren relevante Inhalte wir über die Schulhompage oder den V-Plan weiterleiten. Nachfolgend ein Auszug aus der Information des Bildungsministeriums Sachsen-Anhalt: „Die Landesregierung hat beschlossen, von Montag, 16. März, bis einschließlich Montag, 13. April (Ende der Osterferien) die Schulen zu schließen. Die Dienstpflicht bleibt bestehen. Für Notsituationen wird es unterrichtliche Angebote geben. Eine Notbetreuung in den Grundschulen, Horten und Kindertageseinrichtungen wird gesichert. „Es wird alles dafür getan, dass Schülerinnen und Schülern kein Nachteil durch diese Situation entsteht. Wir stellen sicher, dass mehrere Szenarien hinsichtlich der Abschlussarbeiten und Zentralabiturprüfungen umgesetzt werden können. Für jede Schülerin und für jeden Schüler wird es Möglichkeiten geben, die Abschlussprüfungen abzulegen. Entsprechende Maßnahmen wurden eingeleitet“, so Bildungsminister Marco Tullner.„ Die Schulleitung