Informationen zu Corona

Seit Beginn des neuen Schuljahres ist innerhalb des Schulgebäudes das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Personen verpflichtend. Dies gilt nicht für den Unterricht. Hier ist die Benutzung fakultativ. Außerdem gilt auf den Fluren das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie die Pflicht zum regelmäßigen Lüften sowie der Reinigung der Hände vor Beginn des Unterrichts. Schülerinnen und Schüler, die krankheitsbedingt länger als fünf Tage nicht die Schule besuchen konnten, müssen vor Wiederaufnahme des Unterrichts ein von den Eltern ausgefülltes Formular (Download: www.gymnasium-diesterweg.de/) vorlegen, in dem die Freiheit vom Corona-Erreger bestätigt wird.