Information Klassenstufe 12

Verfahrensweise zu den Klausuren, die noch nicht geschrieben worden sind: 1. an den Klausuren nehmen die Schülerinnen und Schüler teil, die nicht erkrankt sind, die nicht unter Quarantäne stehen, die sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen, die sich in der Lage sehen, unter den gegebenen Bedingungen (siehe weiter unten: Mitteilung vom Landesschulamt) die Schule zu erreichen. 2. Wer nicht an der jeweiligen Klausur teilnehmen kann, hat gemäß Leistungsbewertungserlass eine Ersatzleistung als „komplexe Leistung“ zu erbringen (über Format und Zeitpunkt kann erst nach der Klausur entschieden werden), 3. die örtlichen Bedingungen während der Klausur werden auf der Grundlage der Zweiten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus‘ SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vorgehalten. Bezüglich der angesetzten Klausuren unter Prüfungsbedingungen informiert das Landesschulamt: „Ich habe Verständnis für Ihre Sorge bezüglich der Durchführung von Klausuren unter den gegebenen Bedingungen und möchte Ihnen die Entscheidung begründen. Die Möglichkeit Klausuren zu schreiben, ist unter Einhaltung strengster Regeln zum Infektionsschutz möglich. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in Abstimmung mit den medizinischen Fachleuten diese Möglichkeit in § 1 Absatz 4 der Zweiten Eindämmungsverordnung vom 24. März 2020 ausdrücklich eingeräumt. Folgende Auflagen wird es für die Durchführung der Klausuren in den Schulen geben: – Es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. – Es muss einzeln angereist und einzeln der Raum betreten werden. – Alle Personen müssen in Anwesenheitslisten erfasst werden, die 4 Wochen aufbewahrt und dem örtlichen Gesundheitsamt auf Verlangen ausgehändigt werden müssen. – Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen anderen Erkältungssymptomen dürfen nicht teilnehmen. – Alle Personen müssen befragt werden, ob sie innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder in Kontakt zu Rückkehrern standen. Wer eine dieser Fragen bejaht, darf nicht teilnehmen. Ziel ist und bleibt, dass alle Schülerinnen und Schüler dieses Jahrgangs in Sachsen-Anhalt eine vergleichbare Chance auf ein Abitur auch unter den Auswirkungen des Corona-Virus haben. Wer aus den oben genannten Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen wird, erhält eine alternative Prüfungsmöglichkeit. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind und halten auch Sie es zur unbedingten Einhaltung der oben genannten Regeln an.

Mit freundlichen Grüßen G. Degner Stellvertretender Direktor Landesschulamt“