Testpflicht vor Schulbesuch

„Diese Testmöglichkeiten können zu einem sicheren Alltag beitragen, gerade auch in Schulen & Kitas“ (Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister)

Um trotz der derzeitigen Inzidenz zumindest den eingeschränkten Regelbetrieb an den Schulen des LSA aufrechterhalten zu können, ist geplant, durch verstärkte Testung sowie die konsequente Einhaltung der AHA-Regeln das Risiko an Corona zu erkranken, weitgehend zu minimieren. Deshalb wird die Möglichkeit einer Testung ab kommender Woche zur Verpflichtung.

Ab Montag, 12.04.2021, gilt laut Erlass folgende Regelung: „Allen Personen ist der Zutritt zum Schulgelände untersagt, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer für die Abnahme von SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests zuständigen Stelle (…) oder eine qualifizierte Selbstauskunft (…) nachweisen, dass keine Infektion (…) besteht. Die Ausstellung des Nachweises und die Vornahme des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen. Statt des Nachweises wird es auch möglich sein, unmittelbar nach dem Betreten des Schulgeländes einen Selbsttest auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 vorzunehmen.“ (Marco Tullner, Bildungsminister des LSA)

Bei den Tests handelt es sich um Laien-Selbsttests, die eine einfache Anwendung mittels Nasen-Abstrich aus dem vorderen Bereich der Nase ermöglichen. Die Tests werden unter Aufsicht von den SchülerInnen selbst durchgeführt. Hilfestellungen durch Anwendungsvideos bzw. das Vorlesen der Anwendungsanleitung werden gegeben.

SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test, Infiziert gleich Infektiös?

Quelle: https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/

 

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