Archiv der Kategorie: Aktuelles

Testpflicht vor Schulbesuch

„Diese Testmöglichkeiten können zu einem sicheren Alltag beitragen, gerade auch in Schulen & Kitas“ (Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister)

Um trotz der derzeitigen Inzidenz zumindest den eingeschränkten Regelbetrieb an den Schulen des LSA aufrechterhalten zu können, ist geplant, durch verstärkte Testung sowie die konsequente Einhaltung der AHA-Regeln das Risiko an Corona zu erkranken, weitgehend zu minimieren. Deshalb wird die Möglichkeit einer Testung ab kommender Woche zur Verpflichtung.

Ab Montag, 12.04.2021, gilt laut Erlass folgende Regelung: „Allen Personen ist der Zutritt zum Schulgelände untersagt, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer für die Abnahme von SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests zuständigen Stelle (…) oder eine qualifizierte Selbstauskunft (…) nachweisen, dass keine Infektion (…) besteht. Die Ausstellung des Nachweises und die Vornahme des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen. Statt des Nachweises wird es auch möglich sein, unmittelbar nach dem Betreten des Schulgeländes einen Selbsttest auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 vorzunehmen.“ (Marco Tullner, Bildungsminister des LSA)

Bei den Tests handelt es sich um Laien-Selbsttests, die eine einfache Anwendung mittels Nasen-Abstrich aus dem vorderen Bereich der Nase ermöglichen. Die Tests werden unter Aufsicht von den SchülerInnen selbst durchgeführt. Hilfestellungen durch Anwendungsvideos bzw. das Vorlesen der Anwendungsanleitung werden gegeben.

SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test, Infiziert gleich Infektiös?

Quelle: https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/

 

Schulbetrieb KW 10

Seit der Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb an Schulen unseres Bundeslandes am 1. März 2021 findet Unterricht in zwei Gruppen solange statt, bis der Inzidenzwert unter 50 liegt. Jeweils am Donnerstag wird uns vom LSA mitgeteilt, in welchen Landkreisen/Städten welches Unterrichtsmodell in der Folgewoche gültig ist.

In der 10. KW findet eingeschränkter Regelbetrieb in folgender Reihenfolge statt: Montag: B, Dienstag: A, Mittwoch: B, Donnerstag: A, Freitag: B

Es gelten die Hygieneregeln laut Plan. Die Lesefassung finden Sie hier: http://www.gymnasium-diesterweg.de/wp-content/uploads/2021/03/210222-Rahmenplan-Lesefassung.pdf

Text: Katja Thiele

Corona Informationen aktuell

„Es ist ernst. Nehmen Sie es auch ernst.“

Angela Merkel

Seit dem 06.12.2020 gilt der überarbeitete Rahmenplan Hygiene des Landes Sachsen-Anhalt. Den vollständigen Text finden Sie auf der Homepage des Standortes Tangermünde. Hier sind die für SchülerInnen und Eltern wichtigsten Regeln zusammengefasst.

Nach wie vor gilt die AHA+C+L-Regel. Sie beinhaltet folgende Komponenten: Abstand-Hygiene-Alltagsmasken-(Corona-Warn-App)-Lüften Aller 20 Minuten sind die Räume für mindestens 5 Minuten quer zu lüften. Eine Maskenpflicht im Unterricht besteht für alle SchülerInnen ab Klasse 7. Die Personensorgeberechtigten sind gehalten, ihren Kindern bei Bedarf eine ausreichende Anzahl an Wechselmasken zur Verfügung zu stellen.  Während Klausuren und Klassenarbeiten, die länger als 45 Minuten dauern, erhalten die TeilnehmerInnen die Erlaubnis, ihre Masken während des Stoßlüftens abzusetzen, sofern ein Abstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann. Im Freien ist die Zugehörigkeit zu den einzelnen Kohorten ein- und 1,5 Meter Abstand zu halten, dann kann die Maske abgesetzt werden. Speisen und Getränke sollen nach Möglichkeit im Freien eingenommen werden. Ist dies z. B. auf Grund der Witterung unmöglich, können Speisen und Getränke auch während des Stoßlüftens im Klassenraum eingenommen werden. Laut Kultusministerium des LSA sind der 07.01. und 08.01.2021 unterrichtsfreie Tage.

Gedenkveranstaltung

Auf den Nationalismus berufen sich alle, die menschliches Elend verursachen und ausnützen.“

Heinrich Heine

Am 09.11.1938 fand im Dritten Reich als Reaktion auf den Mord des Diplomaten Ernst vom Rath durch Herschel Grynszpan etwas statt, was von den Nazis als „Reichskristallnacht“ bezeichnet wurde und als einer der schlimmsten Pogrome des 20. Jahrhunderts sowie der Auftakt der Judenvernichtung durch das Hitler-Regime in die Geschichtsbücher eingegangen ist. In jedem Jahr wird in Havelberg der Opfer der Gräueltaten gedacht. Dazu finden sich Menschen allen Alters zusammen, um gemeinsam an der ehemaligen jüdischen Synagoge einen Kranz niederzulegen, miteinander zu reden, zu musizieren und zu beten. In diesem Jahr fand die Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie virtuell statt. Auch Schülerinnen des Sozialkundekurses 10, denen unser herzlicher Dank gilt, beteiligten sich mit einem musikalischen Beitrag daran. Dieser kann unter folgender Adresse angesehen werden:

https://www.havelberg.de/de/videos.html#main

Klausuren Klasse 12

Im Sinne einer noch vertretbaren Belastung für alle Schülerinnen und Schüler werden die restlichen Klausuren für das 4. Khj. nur in folgendem Fach geschrieben: Biologie.

In den Fächern Wirtschaft, Sozialkunde und Informatik wird jeweils eine andere Leistung als Ersatzleistung gewertet. Die Aufgaben dazu werden über die Fachlehrer am 31.03.20 ausgegeben.

Müller Schulleiter

Information Klassenstufe 12

Verfahrensweise zu den Klausuren, die noch nicht geschrieben worden sind: 1. an den Klausuren nehmen die Schülerinnen und Schüler teil, die nicht erkrankt sind, die nicht unter Quarantäne stehen, die sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen, die sich in der Lage sehen, unter den gegebenen Bedingungen (siehe weiter unten: Mitteilung vom Landesschulamt) die Schule zu erreichen. 2. Wer nicht an der jeweiligen Klausur teilnehmen kann, hat gemäß Leistungsbewertungserlass eine Ersatzleistung als „komplexe Leistung“ zu erbringen (über Format und Zeitpunkt kann erst nach der Klausur entschieden werden), 3. die örtlichen Bedingungen während der Klausur werden auf der Grundlage der Zweiten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus‘ SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vorgehalten. Bezüglich der angesetzten Klausuren unter Prüfungsbedingungen informiert das Landesschulamt: „Ich habe Verständnis für Ihre Sorge bezüglich der Durchführung von Klausuren unter den gegebenen Bedingungen und möchte Ihnen die Entscheidung begründen. Die Möglichkeit Klausuren zu schreiben, ist unter Einhaltung strengster Regeln zum Infektionsschutz möglich. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in Abstimmung mit den medizinischen Fachleuten diese Möglichkeit in § 1 Absatz 4 der Zweiten Eindämmungsverordnung vom 24. März 2020 ausdrücklich eingeräumt. Folgende Auflagen wird es für die Durchführung der Klausuren in den Schulen geben: – Es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. – Es muss einzeln angereist und einzeln der Raum betreten werden. – Alle Personen müssen in Anwesenheitslisten erfasst werden, die 4 Wochen aufbewahrt und dem örtlichen Gesundheitsamt auf Verlangen ausgehändigt werden müssen. – Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen anderen Erkältungssymptomen dürfen nicht teilnehmen. – Alle Personen müssen befragt werden, ob sie innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder in Kontakt zu Rückkehrern standen. Wer eine dieser Fragen bejaht, darf nicht teilnehmen. Ziel ist und bleibt, dass alle Schülerinnen und Schüler dieses Jahrgangs in Sachsen-Anhalt eine vergleichbare Chance auf ein Abitur auch unter den Auswirkungen des Corona-Virus haben. Wer aus den oben genannten Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen wird, erhält eine alternative Prüfungsmöglichkeit. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind und halten auch Sie es zur unbedingten Einhaltung der oben genannten Regeln an.

Mit freundlichen Grüßen G. Degner Stellvertretender Direktor Landesschulamt“

Information Corona

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

aufgrund der Anordnungen des Landes Sachsen-Anhalt in Bezug auf das Corona-Virus bleibt unsere Schule bis auf Widerruf vorerst bis zum 19.04.2020 geschlossen. Während dieser Zeit werden für alle Klassenstufen und Fächer Aufgaben durch die FachlehrerInnen erteilt. In den Klassen 5-10 kontaktieren die jeweiligen Klassenleiterinnen die Elternvertretungen auf elektronischem Weg und versorgen alle SchülerInnen unserer Schule mit Arbeitsmaterial. Die Klassen 11 und 12 werden von den Jahrgangsstufenleiterinnen direkt mit Aufträgen und Material versehen. Für Rückfragen aller Art steht unser Sekretariat zur Verfügung. Schriftliche Anfragen können an folgende Adresse gerichtet werden: gymnasiumhv@web.de

Information an alle Schülerinnen, Schüler, Eltern und Sorgeberechtigte

Ab Montag, 16.03.2020, findet kein Unterricht statt, auch alle Klausuren und KA sind ausgesetzt. Alle Schülerinnen und Schüler bleiben zu Hause. Die Dienstpflicht für Lehreinnen und Lehrer ist davon nicht betroffen. Für das weitere Vorgehen rechnen wir Anfang der Woche mit Durchführungsbestimmungen, deren relevante Inhalte wir über die Schulhompage oder den V-Plan weiterleiten. Nachfolgend ein Auszug aus der Information des Bildungsministeriums Sachsen-Anhalt: „Die Landesregierung hat beschlossen, von Montag, 16. März, bis einschließlich Montag, 13. April (Ende der Osterferien) die Schulen zu schließen. Die Dienstpflicht bleibt bestehen. Für Notsituationen wird es unterrichtliche Angebote geben. Eine Notbetreuung in den Grundschulen, Horten und Kindertageseinrichtungen wird gesichert. „Es wird alles dafür getan, dass Schülerinnen und Schülern kein Nachteil durch diese Situation entsteht. Wir stellen sicher, dass mehrere Szenarien hinsichtlich der Abschlussarbeiten und Zentralabiturprüfungen umgesetzt werden können. Für jede Schülerin und für jeden Schüler wird es Möglichkeiten geben, die Abschlussprüfungen abzulegen. Entsprechende Maßnahmen wurden eingeleitet“, so Bildungsminister Marco Tullner.„ Die Schulleitung