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Juniorwahl zur Landtagswahl im LSA

„Wahlen allein machen noch keine Demokratie.“ Barack Obama

Aber Wahlen sind eines der wichtigsten Elemente der Demokratie und deshalb kann man gar nicht früh genug damit anfangen, sich darin auszuprobieren. Aus diesem Grund und weil das Wahlalter bei Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bei 18 Jahren liegt, haben sich die Klassen 8-10 sowie der Sozialkunde-Kurs 11 mit der Problematik auseinandergesetzt und ihre beiden Stimmen pro Person mit Bedacht abgegeben. Die Wahlbeteiligung lag bei über    80 % – eine Quote, die sich die Parteien wohl auch am Wahlsonntag von den Wahlberechtigten gewünscht hätten. Während im Land die CDU vor der AfD den Sieg errang, hatten bei den Havelberger SchülerInnen SPD und CDU die Nase vorn, aber auch kleinere Parteien erhielten regen Zuspruch, weil man sich von ihnen neue Impulse in der Politik erhofft. Daraus entspann sich eine kontroverse Diskussion über die Frage, ob es besser sei nach dem Grad der Übereinstimmung mit den Zielen einer Partei oder doch lieber taktisch zu wählen, um zu verhindern, dass die Sperrklausel die eigene Stimme degradiert. Damit haben wir das Ziel der Juniorwahl – eine intensive Beschäftigung mit der politischen Landschaft und die aktive Auseinandersetzung mit ihr – mehr als erreicht.

Ich danke allen SchülerInnen für das Interesse an der Thematik und die Teilnahme an den Wahlen. Mein besonderer Dank gilt den fleißigen WahlhelferInnen Soraya, Julian und Lasse aus dem Sozialkunde-Kurs 10.

Die WahlhelferInnen empfingen die WählerInnen und händigten ihnen nach Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung die Stimmzettel aus.

Die Stimmzettel sind inhaltlich mit denen, die bei der echten Landtagswahl verwendet werden, identisch. Links finden sich die Kandidaten der Wahlkreise, rechts die zur Wahl stehenden Parteien. Jede/r Wähler/in hat zwei Stimmen. Diese können bei Bedarf gesplittet werden.

In den Wahlkabinen hatte jede/r Zeit und Ruhe, um ihre/seine Entscheidung zu fällen.

Nun musste nur noch der Stimmzettel gefaltet und in die Wahlurne eingeworfen werden. Fertig!

Dank des Wahlsiegels, das die Urne verschloss, war Wahlbetrug ausgeschlossen.

Nach dem Wahlgang zählten die WahlhelferInnen die Stimmen aus. 52 von 53 abgegebenen Stimmen waren gültig.

Ablauf und Ergebnisse der Juniorwahl

Text und Fotos: Katja Thiele

Unterrichtsgestaltung in der 21. Kalenderwoche

Aufgrund der gesunkenen 7-Tage-Inzidenz im LSA sowie im Landkreis Stendal findet der Unterricht nach Weisung des Bildungsministeriums vom 25.5. bis 04.06.  zunächst im Wechselbetrieb statt.  Am Dienstag und Donnerstag erwarten wir die SchülerInnen der A-Gruppe, am Mittwoch und Freitag die der B-Gruppe. Die Klassenstufe 11 gilt als Abschlussklasse und erhält ab Dienstag vollständigen Präsenzunterricht. In Klasse 12 beginnen in der kommenden Woche die Konsultationen für das 5. Prüfungsfach. Alle SchülerInnen werden zweimal pro Woche getestet.

 

Text: Katja Thiele

Präsenzunterricht Klassenstufe 11 in KW 17

„Abschlussklassen (…) können durch die Landkreise oder kreisfreien Städte von Schulschließungen ausgenommen werden. (…) Unter Abschlussjahrgängen an den allgemeinbildenden Schulen werden (…) die beiden Jahrgangsstufen der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, also 11 und 12 oder 12 und 13, verstanden.“  Aus diesem Grund findet ab Mittwoch, 28.04.2021, für alle SchülerInnen der Klassenstufe 11 Unterricht laut Stundenplan statt. Dabei sind die im Rahmenplan Hygiene genannten Regeln einzuhalten. Es finden zweimal wöchentlich verpflichtende Tests auf das Corona-Virus statt. Ab spätestens 03.05.2021 sind von allen Personen im Schulgebäude medizinische Masken bzw. FFP2-Masken zu tragen.

Quelle: https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/faq/#c269918

Text: Katja Thiele

Distanzunterricht in der 17. Kalenderwoche

Nach dem Inkrafttreten des geänderten IfSG am vergangenen Freitag sind die bis dahin im LSA gültigen Inzidenzgrenzwerte (<50: Präsenzunterricht, zwischen 50 und 199 Wechselmodell, ab 200 Distanzunterricht) außer Kraft. Nunmehr gilt das Bundesgesetz für alle Bundesländer.

„Die folgenden Festlegungen wurden nicht durch den Landkreis Stendal getroffen. Sie ergeben sich zwangsläufig unmittelbar aus den Regelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes vom 22.04.2020. Zusätzlich gelten nach wie vor die Regelungen aus der 11. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Schulen und Kindertagesstätten

Der Inzidenzwert von 165 wurde nicht an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten. Daraus folgt:

  • kein Präsenzunterricht für alle Schulformen, Notbetreuung ist eingerichtet
  • Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt kann Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen erlassen.“

Quelle: https://www.landkreis-stendal.de/de/infektionsschutzgesetz.html (abgerufen am 26.04.2021)

Alle Abiturprüfungen finden nach Plan statt. Die Möglichkeit eines Schnelltests für jede/n zu Prüfende/n ist jeweils vor Beginn der Prüfung gegeben.

Text und Foto: Katja Thiele

Wechsel in den Distanzunterricht

Im Landkreis Stendal bleiben alle öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft ab Montag, 19. April 2021, geschlossen. Für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und ab dem siebten Schuljahrgang an Förderschulen findet für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler Notbetreuung statt. Die Jahrgangstufen 7 bis 13 der übrigen allgemeinbildenden Schulen, der berufsbildenden Schulen, der Schulen für Gesundheitsfachberufe sowie der Pflegeschulen wechseln vollständig in den Distanzunterricht. Davon abweichend wird für die Abschlussklassen Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung durchgeführt.

Quelle: https://mb.sachsen-anhalt.de/

Die geplanten Klausuren in Klasse 11 werden geschrieben. Vor der Teilnahme ist ein Schnelltest zu absolvieren, dessen negatives Ergebnis das Mitschreiben ermöglicht. Dieses ist unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln (Masken, Abstand, Lüften) gestattet.

Text und Foto: Katja Thiele

Testpflicht vor Schulbesuch

„Diese Testmöglichkeiten können zu einem sicheren Alltag beitragen, gerade auch in Schulen & Kitas“ (Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister)

Um trotz der derzeitigen Inzidenz zumindest den eingeschränkten Regelbetrieb an den Schulen des LSA aufrechterhalten zu können, ist geplant, durch verstärkte Testung sowie die konsequente Einhaltung der AHA-Regeln das Risiko an Corona zu erkranken, weitgehend zu minimieren. Deshalb wird die Möglichkeit einer Testung ab kommender Woche zur Verpflichtung.

Ab Montag, 12.04.2021, gilt laut Erlass folgende Regelung: „Allen Personen ist der Zutritt zum Schulgelände untersagt, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer für die Abnahme von SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests zuständigen Stelle (…) oder eine qualifizierte Selbstauskunft (…) nachweisen, dass keine Infektion (…) besteht. Die Ausstellung des Nachweises und die Vornahme des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen. Statt des Nachweises wird es auch möglich sein, unmittelbar nach dem Betreten des Schulgeländes einen Selbsttest auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 vorzunehmen.“ (Marco Tullner, Bildungsminister des LSA)

Bei den Tests handelt es sich um Laien-Selbsttests, die eine einfache Anwendung mittels Nasen-Abstrich aus dem vorderen Bereich der Nase ermöglichen. Die Tests werden unter Aufsicht von den SchülerInnen selbst durchgeführt. Hilfestellungen durch Anwendungsvideos bzw. das Vorlesen der Anwendungsanleitung werden gegeben.

SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test, Infiziert gleich Infektiös?

Quelle: https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/

 

Schulbetrieb KW 10

Seit der Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb an Schulen unseres Bundeslandes am 1. März 2021 findet Unterricht in zwei Gruppen solange statt, bis der Inzidenzwert unter 50 liegt. Jeweils am Donnerstag wird uns vom LSA mitgeteilt, in welchen Landkreisen/Städten welches Unterrichtsmodell in der Folgewoche gültig ist.

In der 10. KW findet eingeschränkter Regelbetrieb in folgender Reihenfolge statt: Montag: B, Dienstag: A, Mittwoch: B, Donnerstag: A, Freitag: B

Es gelten die Hygieneregeln laut Plan. Die Lesefassung finden Sie hier: http://www.gymnasium-diesterweg.de/wp-content/uploads/2021/03/210222-Rahmenplan-Lesefassung.pdf

Text: Katja Thiele