Eine Übersicht über die ab dem 29. November 2021 geltenden Regelungen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen finden Sie hier:
- täglicher Selbsttest für alle Schüler*innen täglich vor Unterrichtsbeginn und unter Aufsicht, keine häusliche Testung; bei Nichttestung keine Unterrichtsteilnahme (unentschuldigtes Fehlen)
- Befreiung von der Testung bei Nachweis über einen negativen PCR-Test oder PoC-Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder Befreiung bei ärztlichem Attest
- keine Testpflicht, aber Empfehlung für Geimpfte und Genesene
- bei positivem Test Isolierung des/r Betroffenen und Abholung durch die Erziehungsberechtigten/Erlaubnis, allein den Heimweg anzutreten
- Verpflichtung der Erziehungsberechtigten, einen positiven Covid-19-Verdachtsfall unverzüglich medizinisch abklären zu lassen; Gewährleistung einer zeitnahen PCR-Testung durch eine Bescheinigung der Schule durch eine/n behandelnde/n Arzt/Ärztin oder in einer Fieberambulanz
- weitere Teilnahme der Schüler*innen der betroffenen Klasse oder Lerngruppe am Präsenzunterricht unter der Auflage, auch während des Unterrichts einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. =>Aufhebung dieser Verpflichtung durch einen negativen PCR-Test der zuvor positiv getesteten Person
- Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Schulgebäude und im Klassenraum =>Maskenverweigerer werden nach klärendem Gespräch vom Unterricht ausgeschlossen und fehlen unentschuldigt
- wochenweise Befreiung vom Präsenzunterricht auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten hin möglich, wenn ein glaubhafter medizinischer Grund vorliegt. Achtung: Es findet kein Distanzunterricht i.e.S. statt. => Keine Befreiung von schriftliche Klassenarbeiten und Klausuren, Schüler*innen können für diese in die Schule bestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass es bei geteiltem Sorgerecht einer einvernehmlichen Erklärung der Erziehungsberechtigen bedarf.
Die Schulleitung




Herzlichen Glückwunsch den Siegern und Platzierten.