Die Klassen 7 bis 12 gehen für die Zeit vom 16.-18.12.20 komplett in den Distanzunterricht. Zu ihren Unterrichtszeiten wird ihnen von den Fachlehrern Material zum Arbeiten zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6, die zu Hause bleiben. Eltern von Schülerinnen und Schülern bis zum Alter von 12 Jahren, die ihre Kinder in die Schule zur Betreuung schicken müssen, geben bis zum 15.12.20 schriftlich an: Name des Kindes – Klasse – Anwesenheitszeiten. Die Meldung kann über den Klassenlehrer, seinen Stellvertreter oder direkt im Sekretariat erfolgen.
Seit dem 06.12.2020 gilt der überarbeitete Rahmenplan Hygiene des Landes Sachsen-Anhalt. Den vollständigen Text finden Sie auf der Homepage des Standortes Tangermünde. Hier sind die für SchülerInnen und Eltern wichtigsten Regeln zusammengefasst.
Nach wie vor gilt die AHA+C+L-Regel. Sie beinhaltet folgende Komponenten: Abstand-Hygiene-Alltagsmasken-(Corona-Warn-App)-Lüften Aller 20 Minuten sind die Räume für mindestens 5 Minuten quer zu lüften. Eine Maskenpflicht im Unterricht besteht für alle SchülerInnen ab Klasse 7. Die Personensorgeberechtigten sind gehalten, ihren Kindern bei Bedarf eine ausreichende Anzahl an Wechselmasken zur Verfügung zu stellen. Während Klausuren und Klassenarbeiten, die länger als 45 Minuten dauern, erhalten die TeilnehmerInnen die Erlaubnis, ihre Masken während des Stoßlüftens abzusetzen, sofern ein Abstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann. Im Freien ist die Zugehörigkeit zu den einzelnen Kohorten ein- und 1,5 Meter Abstand zu halten, dann kann die Maske abgesetzt werden. Speisen und Getränke sollen nach Möglichkeit im Freien eingenommen werden. Ist dies z. B. auf Grund der Witterung unmöglich, können Speisen und Getränke auch während des Stoßlüftens im Klassenraum eingenommen werden. Laut Kultusministerium des LSA sind der 07.01. und 08.01.2021 unterrichtsfreie Tage.
„Auf den Nationalismus berufen sich alle, die menschliches Elend verursachen und ausnützen.“
Heinrich Heine
Am 09.11.1938 fand im Dritten Reich als Reaktion auf den Mord des Diplomaten Ernst vom Rath durch Herschel Grynszpan etwas statt, was von den Nazis als „Reichskristallnacht“ bezeichnet wurde und als einer der schlimmsten Pogrome des 20. Jahrhunderts sowie der Auftakt der Judenvernichtung durch das Hitler-Regime in die Geschichtsbücher eingegangen ist. In jedem Jahr wird in Havelberg der Opfer der Gräueltaten gedacht. Dazu finden sich Menschen allen Alters zusammen, um gemeinsam an der ehemaligen jüdischen Synagoge einen Kranz niederzulegen, miteinander zu reden, zu musizieren und zu beten. In diesem Jahr fand die Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie virtuell statt. Auch Schülerinnen des Sozialkundekurses 10, denen unser herzlicher Dank gilt, beteiligten sich mit einem musikalischen Beitrag daran. Dieser kann unter folgender Adresse angesehen werden:
Mein Vater erklärt mir jeden Samstag unseren Nachthimmel: „Merkur – Venus – Erde – Mars – Jupiter – Saturn – Uranus – Neptun.“ (Merkspruch für die acht Planeten)
Obwohl es in Corona-Zeiten nicht ganz einfach ist, eine Exkursion genehmigt zu bekommen, hatten wir das Glück, am 01.10.2020 nach Berlin fahren zu dürfen. Dort besuchten wir im Rahmen des Astronomie-Unterrichts das Planetarium und erfuhren viel Wissenswertes über unser Sonnensystem. In einer Computersimulation vollzogen wir die Entstehung der Planeten nach, reisten in bequemen Sesseln wie weiland die Crew des Raumschiffs „Enterprise“ durch Zeit und Raum, vorbei an roten Riesen und weißen Zwergen, wichen schwarzen Löchern aus, betrachteten die Sternbilder „Großer und Kleiner Wagen“ und erlebten den Mondaufgang sehr plastisch mit. Obwohl wir alle in der Nähe des „Sternenparks Westhavelland“ im Lichtschutzgebiet aufgewachsen sind und in klaren Nächten schon oft die Milchstraße gesehen haben, war der Besuch im Planetarium sehr aufschlussreich und hat unser Interesse an diesem Fach noch verstärkt.
Eingang zum PlanetariumDie Begeisterung kennt kaum Grenzen.Nach dem Besuch bekommt des Lied „Weißt du, wie viel Sternlein stehen“ eine völlig neue Dimension.
Ab Montag, den 14.09.2020 liefert unser Essenanbieter Essen in Assietten. Die Bestellung des Essens läuft wie gehabt über die Eltern. Die Schüler bringen nur ihr Besteck mit. Unsere Schüler holen sich ihr Essen sofort um 12:05 Uhr in der Cafeteria ab und essen im Kellerclub.
Woltersdorf
Schulfachlicher Koordinator für den Standort Havelberg
Seit Beginn des neuen Schuljahres ist innerhalb des Schulgebäudes das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Personen verpflichtend. Dies gilt nicht für den Unterricht. Hier ist die Benutzung fakultativ. Außerdem gilt auf den Fluren das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie die Pflicht zum regelmäßigen Lüften sowie der Reinigung der Hände vor Beginn des Unterrichts. Schülerinnen und Schüler, die krankheitsbedingt länger als fünf Tage nicht die Schule besuchen konnten, müssen vor Wiederaufnahme des Unterrichts ein von den Eltern ausgefülltes Formular (Download: www.gymnasium-diesterweg.de/) vorlegen, in dem die Freiheit vom Corona-Erreger bestätigt wird.
Ab Montag, dem 04.05.20, werden schrittweise für die unterschiedlichen Klassenstufen Präsenztage eingeführt. Die Pläne dafür können dem Vertretungsplan (VP-Mobil und HP) entnommen werden und werden ebenso über Moodle verbreitet.
Diese Bescheinigung ist bis auf Widerruf wöchentlich auszudrucken/abzuschreiben, von den Eltern zu unterschreiben und zu Beginn der Schulwoche bei der/dem Klassenleiter/in vorzulegen. Ohne Bescheinigung kann keine Teilnahme am Unterricht gewährt werden.
Im Sinne einer noch vertretbaren Belastung für alle Schülerinnen und Schüler werden die restlichen Klausuren für das 4. Khj. nur in folgendem Fach geschrieben: Biologie.
In den Fächern Wirtschaft, Sozialkunde und Informatik wird jeweils eine andere Leistung als Ersatzleistung gewertet. Die Aufgaben dazu werden über die Fachlehrer am 31.03.20 ausgegeben.
Verfahrensweise zu den Klausuren, die noch nicht geschrieben worden sind: 1. an den Klausuren nehmen die Schülerinnen und Schüler teil, die nicht erkrankt sind, die nicht unter Quarantäne stehen, die sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen, die sich in der Lage sehen, unter den gegebenen Bedingungen (siehe weiter unten: Mitteilung vom Landesschulamt) die Schule zu erreichen. 2. Wer nicht an der jeweiligen Klausur teilnehmen kann, hat gemäß Leistungsbewertungserlass eine Ersatzleistung als „komplexe Leistung“ zu erbringen (über Format und Zeitpunkt kann erst nach der Klausur entschieden werden), 3. die örtlichen Bedingungen während der Klausur werden auf der Grundlage der Zweiten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus‘ SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vorgehalten. Bezüglich der angesetzten Klausuren unter Prüfungsbedingungen informiert das Landesschulamt: „Ich habe Verständnis für Ihre Sorge bezüglich der Durchführung von Klausuren unter den gegebenen Bedingungen und möchte Ihnen die Entscheidung begründen. Die Möglichkeit Klausuren zu schreiben, ist unter Einhaltung strengster Regeln zum Infektionsschutz möglich. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in Abstimmung mit den medizinischen Fachleuten diese Möglichkeit in § 1 Absatz 4 der Zweiten Eindämmungsverordnung vom 24. März 2020 ausdrücklich eingeräumt. Folgende Auflagen wird es für die Durchführung der Klausuren in den Schulen geben: – Es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. – Es muss einzeln angereist und einzeln der Raum betreten werden. – Alle Personen müssen in Anwesenheitslisten erfasst werden, die 4 Wochen aufbewahrt und dem örtlichen Gesundheitsamt auf Verlangen ausgehändigt werden müssen. – Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen anderen Erkältungssymptomen dürfen nicht teilnehmen. – Alle Personen müssen befragt werden, ob sie innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder in Kontakt zu Rückkehrern standen. Wer eine dieser Fragen bejaht, darf nicht teilnehmen. Ziel ist und bleibt, dass alle Schülerinnen und Schüler dieses Jahrgangs in Sachsen-Anhalt eine vergleichbare Chance auf ein Abitur auch unter den Auswirkungen des Corona-Virus haben. Wer aus den oben genannten Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen wird, erhält eine alternative Prüfungsmöglichkeit. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind und halten auch Sie es zur unbedingten Einhaltung der oben genannten Regeln an.
Mit freundlichen Grüßen G. Degner Stellvertretender Direktor Landesschulamt“
aufgrund der Anordnungen des Landes Sachsen-Anhalt in Bezug auf das Corona-Virus bleibt unsere Schule bis auf Widerruf vorerst bis zum 19.04.2020 geschlossen. Während dieser Zeit werden für alle Klassenstufen und Fächer Aufgaben durch die FachlehrerInnen erteilt. In den Klassen 5-10 kontaktieren die jeweiligen Klassenleiterinnen die Elternvertretungen auf elektronischem Weg und versorgen alle SchülerInnen unserer Schule mit Arbeitsmaterial. Die Klassen 11 und 12 werden von den Jahrgangsstufenleiterinnen direkt mit Aufträgen und Material versehen. Für Rückfragen aller Art steht unser Sekretariat zur Verfügung. Schriftliche Anfragen können an folgende Adresse gerichtet werden: gymnasiumhv@web.de
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