Distanzunterricht in der 17. Kalenderwoche

Nach dem Inkrafttreten des geänderten IfSG am vergangenen Freitag sind die bis dahin im LSA gültigen Inzidenzgrenzwerte (<50: Präsenzunterricht, zwischen 50 und 199 Wechselmodell, ab 200 Distanzunterricht) außer Kraft. Nunmehr gilt das Bundesgesetz für alle Bundesländer.

„Die folgenden Festlegungen wurden nicht durch den Landkreis Stendal getroffen. Sie ergeben sich zwangsläufig unmittelbar aus den Regelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes vom 22.04.2020. Zusätzlich gelten nach wie vor die Regelungen aus der 11. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Schulen und Kindertagesstätten

Der Inzidenzwert von 165 wurde nicht an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten. Daraus folgt:

  • kein Präsenzunterricht für alle Schulformen, Notbetreuung ist eingerichtet
  • Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt kann Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen erlassen.“

Quelle: https://www.landkreis-stendal.de/de/infektionsschutzgesetz.html (abgerufen am 26.04.2021)

Alle Abiturprüfungen finden nach Plan statt. Die Möglichkeit eines Schnelltests für jede/n zu Prüfende/n ist jeweils vor Beginn der Prüfung gegeben.

Text und Foto: Katja Thiele

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