Seit dem 02. April gelten deutschlandweit gelockerte Corona-Regelungen. Das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt hat daher die Vorgaben für die Schulen angepasst.
Wie oft wird in der Schule getestet?
Bis zum 10. April gilt folgende Regelung:
Alle Schüler*innen führen 3 Mal in der Woche – montags, mittwochs und freitags – vor Unterrichtsbeginn und unter Aufsicht einen Selbsttest in der Schule durch.
Vom 19. April bis 24. April gilt folgende Regelung:
Die Schüler*innen sind verpflichtet, am 1. Tag nach den Ferien und an einem weiteren Tag dieser Schulwoche einen negativen PCR-Test oder negativen PoC-Antigen-Schnelltest vorzulegen. Alternativ können sich Schüler*innen auch unter Aufsicht in der Schule selbst testen.
Nach dem 24. April entfällt die allgemeine Testpflicht an Schulen.
Muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden?
Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes entfällt. Es wird jedoch empfohlen, dass Schüler*innen für 5 aufeinander folgenden Tagen auf freiwilliger Basis einen Mund-Nasen-Schutz im Klassenraum tragen, wenn es einen nachgewiesenen Infektionsfall in der Lerngruppe gibt.
Die Schulleitung