Eine Übersicht über die ab dem 29. November 2021 geltenden Regelungen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen finden Sie hier:
- täglicher Selbsttest für alle Schüler*innen täglich vor Unterrichtsbeginn und unter Aufsicht, keine häusliche Testung; bei Nichttestung keine Unterrichtsteilnahme (unentschuldigtes Fehlen)
- Befreiung von der Testung bei Nachweis über einen negativen PCR-Test oder PoC-Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder Befreiung bei ärztlichem Attest
- keine Testpflicht, aber Empfehlung für Geimpfte und Genesene
- bei positivem Test Isolierung des/r Betroffenen und Abholung durch die Erziehungsberechtigten/Erlaubnis, allein den Heimweg anzutreten
- Verpflichtung der Erziehungsberechtigten, einen positiven Covid-19-Verdachtsfall unverzüglich medizinisch abklären zu lassen; Gewährleistung einer zeitnahen PCR-Testung durch eine Bescheinigung der Schule durch eine/n behandelnde/n Arzt/Ärztin oder in einer Fieberambulanz
- weitere Teilnahme der Schüler*innen der betroffenen Klasse oder Lerngruppe am Präsenzunterricht unter der Auflage, auch während des Unterrichts einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. =>Aufhebung dieser Verpflichtung durch einen negativen PCR-Test der zuvor positiv getesteten Person
- Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Schulgebäude und im Klassenraum =>Maskenverweigerer werden nach klärendem Gespräch vom Unterricht ausgeschlossen und fehlen unentschuldigt
- wochenweise Befreiung vom Präsenzunterricht auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten hin möglich, wenn ein glaubhafter medizinischer Grund vorliegt. Achtung: Es findet kein Distanzunterricht i.e.S. statt. => Keine Befreiung von schriftliche Klassenarbeiten und Klausuren, Schüler*innen können für diese in die Schule bestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass es bei geteiltem Sorgerecht einer einvernehmlichen Erklärung der Erziehungsberechtigen bedarf.
Die Schulleitung