Information zur Corona-Prophylaxe

Für das Schuljahr 2021/22 gilt bis auf Widerruf:

Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgebäude nur betreten, wenn sie

  • eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen und einen Selbsttest durchführen oder
  • einen Nachweis über eine Impfung (Impfausweis oder Corona-App) oder
  • über eine Genesung (Bescheinigung des Gesundheitsamtes) oder
  • ein negatives Testergebnis (max. 24h alt, z.B. vom Arzt, Apotheke, Testzentrum) vorweisen.

Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist nicht möglich.

Die Schulleitung

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