Für das Schuljahr 2021/22 gilt bis auf Widerruf:
Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgebäude nur betreten, wenn sie
- eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen und einen Selbsttest durchführen oder
- einen Nachweis über eine Impfung (Impfausweis oder Corona-App) oder
- über eine Genesung (Bescheinigung des Gesundheitsamtes) oder
- ein negatives Testergebnis (max. 24h alt, z.B. vom Arzt, Apotheke, Testzentrum) vorweisen.
Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist nicht möglich.
Die Schulleitung