Hausordnung

Hausordnung des Schulzentrums Havelberg – Diesterweg-Gymnasium

 

Gültigkeitsbereich: Schulgelände der Sekundarschule „Am Weinberg“, des Diesterweg-

Gymnasiums Tangermünde-Havelberg sowie Unterrichtswege und Sportstätten

Grundsatz:

Alle Personen unserer Schule nehmen Rücksicht aufeinander, helfen sich gegenseitig und zeigen höfliche Umgangsformen. Jeder muss sich so verhalten, dass weder eine Person noch der Schulablauf gestört oder gefährdet wird. Freundlichkeit und Kameradschaft sind selbstverständlich.

 

  1. Abfälligkeiten, Beschimpfungen, Bedrohungen – erst recht körperliche Gewalt – gehören nicht in die Schule. Konflikte sind friedlich zu lösen.

 

  1. Jeder hält Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich. Schuleigentum und das Eigentum anderer sind so zu behandeln, dass kein Schaden verursacht wird.

 

  1. Den Anweisungen von Lehrern und möglichen Aufsichtsschülern beider Schulformen ist Folge zu leisten. Auch die Schulhausmeister, die Schulsozialarbeiterin, die Schulsachbearbeiterin und die pädagogischen Mitarbeiter dürfen in bestimmten Fällen Anordnungen erteilen.

 

  1. Der Unterricht beginnt um 7:30 Uhr.
    Einlass ist um 7:20 Uhr. Bis 7:25 Uhr hat sich jeder Schüler in seinem Unterrichtsraum einzufinden und sich auf den Unterricht vorzubereiten.
    Jacken sind an den dafür vorgesehenen Haken anzubringen.
    Bei Regenwetter und Schnee sind die Schulgebäude geöffnet; die Schüler können sich im unteren Flur des Hauses A bzw. C aufhalten. Die Aufsicht führenden Lehrkräfte beaufsichtigen die Schüler im Flur.

 

  1. Die Unterrichtsstunden beginnen und enden mit dem Klingelzeichen:
  2. Stunde 07:30 –      08:15 Uhr
  3. Stunde 08:25 –      09:10 Uhr
  4. Stunde 09:30 –      10:15 Uhr
  5. Stunde 10:25 –      11:10 Uhr
  6. Stunde 11:20 –      12:05 Uhr
  7. Stunde 12:30 –      13:15 Uhr
  8. Stunde 13:25 –      14:10 Uhr
  9. Stunde 14:15 –      15:00 Uhr

 

  1. Während der Unterrichtszeit und in den Pausen verlässt kein Schüler ohne Erlaubnis eines Lehrers oder des Schulleiters das Schulgelände. Das Verlassen des Schulgeländes ist nur in der Mittagspause mit gültigem Schülerausweis und dem Vermerk „V“ ab Klasse 7 zur Essenseinnahme möglich. Die Erlaubnis ist durch die Eltern zu erteilen und wird durch den Klassenleiter auf dem Ausweis vermerkt. Sie muss jedes Schuljahr neu beantragt werden.

 

  1. Wenn ein Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen ist, meldet sich der Klassensprecher oder ein Vertreter der Klasse im Sekretariat.

 

  1. Spiele auf dem Schulgelände, bei denen andere gefährdet werden, sind zu unterlassen. Das Schneeballwerfen ist verboten.

 

  1. Es ist verboten, Streichhölzer, Feuerzeuge, Messer, Gummischleudern, Waffen, Laserpointer, Feuerwerkskörper, Energy-Drinks, Drogen, Zigaretten u. a. mit in die Schule zu bringen. Es gilt Rauchverbot. Auch das Mitbringen von E-Shishas ist nicht gestattet.
  2. In den Schulgebäuden und bei schulischen Veranstaltungen sind Handys, Tablets und MP3-Player der Schüler auszuschalten. Auf dem Schulgelände sowie auf Unterrichtswegen ist das Benutzen von Bluetooth-Boxen nicht gestattet. Foto- und Videoaufnahmen dürfen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nur mit Zustimmung der Schulleitung erfolgen.

 

  1. Der Aufenthalt schulfremder Personen auf dem Schulgelände ist verboten. Ausnahmefälle genehmigt die Schulleitung.

 

  1. Das Mitbringen von größeren Geldbeträgen sowie Wertgegenständen wird nicht empfohlen. Eine Haftung bei Verlust wird nicht übernommen. Mitgebrachte Fahrräder können auf dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden; die Schule übernimmt dafür jedoch keine Haftung.

 

  1. Kann ein Schüler die Schule aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen, so ist die Schule von den Erziehungsberechtigten am 1. Fehltag zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung ist nach Ende der Fehlzeit, spätestens nach 3 Tagen, vorzulegen.

 

  1. Freistellungen vom Unterricht sind schriftlich im Voraus über den Klassenleiter zu beantragen. Nachträgliche Entschuldigungen werden nicht anerkannt.

 

  1. Die Cafeteria dient der Pausenversorgung. In der Frühstückspause ist der Aufenthalt dort nur zum Erwerb von Lebensmitteln gestattet. In der Mittagspause kann dort die warme Mittagsmahlzeit eingenommen werden. Außerdem steht sie in Freistunden und bei Wartezeiten bis zur Busabfahrt für Schüler ab Klasse 7 als Aufenthaltsraum (ohne Beaufsichtigung durch die Schule) zur Verfügung.

 

  1. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden alle Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen.

 

  1. Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler umgehend das Schulgelände.

 

  1. Für Schüler, die gegen diese Schulordnung verstoßen, werden Erziehungsmittel bzw. Ordnungsmaßnahmen (§ 44 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt) wirksam.

 

  1. Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Schulordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

 

Ergänzung auf der Grundlage des Gesamtkonferenzbeschlusses vom 23.09.2025:

 

  1. Mit Betreten des Schulgeländes sind alle digitalen Endgeräte ausgeschaltet in der Schultasche (nicht in der Hosen- oder Jackentasche) zu lassen. Es besteht die Möglichkeit, es in einem Schließfach zu verschließen. Es ist wünschenswert, das Handy gar nicht erst mit zur Schule zu bringen.
  2. Die Nutzung von Tablets für unterrichtliche Zwecke ist im Schulgebäude nach Rücksprache mit der Fachlehrkraft ab der Klassenstufe 10 gestattet.
  3. Bei Verstoß gegen die Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte werden diese von der Lehrkraft eingezogen. Falls Schülerinnen oder Schüler auf dem Schulgelände digitale Endgeräte nutzen und von einer Lehrkraft auf den Verstoß gegen die Regeln hingewiesen wurden und die Lehrkraft nicht die Möglichkeit hat, das Gerät in das Sekretariat zu bringen, hat die Abgabe durch die Schülerin oder den Schüler selbstständig im Sekretariat zu erfolgen. Die Rückgabe des Endgerätes erfolgt ausschließlich an die Sorgeberechtigten.

 

Müller

Schulleiter

Diesterweg-Gymnasium Tangermünde-Havelberg

 

 

 

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